Gewerbe im
Nebenerwerb

Gewerbe im Nebenerwerb
– alle Infos zu
Gewerbeanmeldung und Co.

Bei der Gewerbeanmeldung wird zwischen
Haupt- und Nebengewerbe
unterschieden.
Das Gesetz und die Sozialversicherungsträger
der Krankenkassen definieren die Grenze
zwischen Haupt- und Nebengewerbe.

Da Freiberufler nicht der Gewerbeordnung
unterliegen und keine Gewerbeanmeldung
vornehmen müssen, sind sie von dieser
Unterscheidung ausgenommen.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Nebengewerbe
erfolgreich anmelden und welche
Besonderheiten es gibt.

Gewerbe im Nebenerwerb
anmelden – so geht’s

Einer der ersten Schritte in die Selbstständigkeit
ist die Gewerbeanmeldung. Im Formular
müssen Sie dann angeben, ob Sie ein Haupt-
oder Nebengewerbe
anmelden wollen. Der
Unterschied zwischen beiden Arten des
Gewerbes besteht darin, ob Sie nebenberuflich
selbstständig
sind oder in Vollzeit gründen.

Wie unterscheiden sich
Haupt- und Nebengewerbe?

Damit eine Tätigkeit als Gewerbe im
Nebenerwerb
eingestuft werden kann, sollte
diese zeitlich und wirtschaftlich den
Haupterwerb nicht übersteigen. Maßgeblich
für die Einordnung eines Gewerbes im
Nebenerwerb sind unter anderem die
Wochenarbeitsstunden, die für das
Nebengewerbe aufgebracht werden dürfen.
Derzeit liegt die Grenze für Nebengewerbe bei
einem Arbeitsaufwand von 18 Stunden pro
Woche.

Mit der Anmeldung eines Nebengewerbes
entscheiden Sie sich nicht gleichermaßen für
eine Rechtsform. Beim Gewerbe im
Nebenerwerb ist die Gründung sowohl als
Einzelunternehmer, GbR oder auch GmbH
möglich.

Was sollte ich vor der
Anmeldung meines
Nebengewerbes beachten?

Vor der Anmeldung eines Gewerbes im
Nebenerwerb sollten Sie einige Dinge beachten.
Zum einen ist es ratsam, Ihren Arbeitgeber zu
informieren
, wenn Sie ein Nebengewerbe
anmelden wollen. Zum anderen ist es
wahrscheinlich, dass durch den Nebenerwerb
die Höhe Ihrer Beiträge
zur gesetzlichen
Krankenkassenversicherung
steigt.
Diesbezüglich sollten Sie sich ebenfalls
erkundigen.

Auch während der Arbeitslosigkeit ist es
möglich, ein Nebengewerbe anzumelden.
Hierdurch können jedoch Probleme bei
der Beantragung des Gründungszuschusses
enstehen, sodass Sie sich vorher bei einem
Gründungscoach beraten lassen sollten.
Außerdem gibt es für Arbeitslose weitere
Vorschriften zum Arbeitsumfang
und den
Zuverdienstgrenzen, mit denen sie sich
auseinandersetzen sollten.

In 5 Schritten zum Gewerbe
im Nebenerwerb

Sie haben sich für die Anmeldung eines
Gewerbes im Nebenerwerb entschieden? Dann
können Sie in nur 5 Schritten die Anmeldung
Ihres Nebengewerbes vollziehen:

  • Alle Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
    bereitlegen
  • Gewerbeanmeldung online durchführen
    oder Nebengewerbe bei der zuständigen
    Behörde anmelden
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    beim Finanzamt ausfüllen
  • Gegebenenfalls eine Beitragsbefreiung bei
    der IHK oder HWK beantragen
  • Nebengewerbe bei der
    Berufsgenossenschaft anmelden

Gewerbeanmeldung
online ausfüllen

Spar Dir den Weg zum Gewerbeamt

Wann startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Am besten ist es, wenn Dein Gewerbe gleichzeitig mit dem Start Deiner Tätigkeit angemeldet wird. Hast Du bereits vorher angefangen — ohne Gewerbeanmeldung —, kann ein Verwarngeld erhoben werden.

Wie startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Nebenberuflich kann zum Beispiel zutreffen, wenn Du Dein Gewerbe in der Elternzeit gründest oder Du nur nach Feierabend und am Wochenende arbeitest.

Hauptberuflich bedeutet, dass das Einkommen aus der Tätigkeit mehr als die Hälfte Deines Gesamteinkommens ausmacht.

Hast Du Angestellte beim
Start Deines Gewerbes?

  • Wie viele Angestellte
    hast Du?

Arbeiten außer Dir noch weitere Personen in Deinem Betrieb? Dazu zählen auch Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Rechtsform hat
Dein Gewerbe?

  • Bist Du im Handelsregister eingetragen?

  • Register-Eintrag (Erklärung Daten Ihres Eintrags im
    Vereins-, Genossenschafts-,
    Stiftungs- oder
    Handelsregister
    ):

Wenn Du keine Rechtsform angemeldet hast, führst Du ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen. Dies ist der mit Abstand häufigste Fall bei Gewerbeanmeldungen.

Falls Dein Unternehmen eine andere Rechtsform hat als die oben aufgeführten, kannst Du unseren Service aktuell leider nicht nutzen. Wir arbeiten daran, ihn für weitere Gesellschaftsformen auszubauen.

Was ist der Anlass für Deine
Gewerbeanmeldung?

  • Frühere Firmenadresse (falls von der aktuellen abweichend)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Name des früheren Gewerbetreibenden

    Weitere Gesellschafter? Hier klicken für weitere Eingabefelder.


    Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

Handelt es sich bei Deiner Firma nicht um eine Neugründung, musst Du im nächsten Schritt noch Infos zum bestehenden Gewerbe, zu früheren Gewerbetreibenden oder Firmennamen eintragen.

Was beschreibt die Art Deines Betriebs am besten?

Bei Art des Betriebes ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeit gemeint.

Welche gewerbliche(n)
Tätigkeit(en) wirst Du ausführen?

Beschreibe Deine geplante Tätigkeit möglichst genau und fasse Dich nicht zu eng, um nicht etwaige künftige Ergänzungen in geringem Umfang auszuschließen; vermeide allgemeine Angaben.

Gut: „Verkauf von Speisen und Getränken“. Schlecht: „Verkauf von Schinken und Bier“.
Gut: „Großhandel mit Elektrowaren“. Schlecht: „Handel mit Waren aller Art“.

Bei mehreren Nennungen: Was ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeiten?

Brauchst Du eine Erlaubnis
für Deine Branche?

  • Bitte gib Details zu Deiner Erlaubnis an:

  • Bitte gib Details zu Deiner Handwerks-
    karte an:

Eine Erlaubnis benötigt man z.B. als Apotheker, Makler, für die Beförderung von Personen oder als Sicherheitsdienst.

Falls Du noch eine Erlaubnis benötigst, diese aber noch nicht hast, kannst Du sie nachreichen.

Fast geschafft!

Jetzt fehlen nur noch Deine
persönlichen Daten!

Name

Kontaktdaten


Das Gewerbeamt benötigt Deine privaten Daten für das Gewerberegister.

Geburtsdatum

Geburtsort und -land

Staatsangehörigkeit

Geschlecht


Alle Daten werden auch ans Finanzamt, an Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, an das Handelsregistergericht, die zuständige Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt weitergeleitet.

Um welche Art von Gewerbe
handelt es sich?

Wenn Du nur an einem Ort arbeitest oder nur ein Ladenlokal betreibst, ist „Hauptniederlassung“ die richtige Antwort.

Ist Deine Privat-Adresse auch die Adresse Deines Büros/Betriebs?

  • Kontaktdaten

    Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter

Egal ob Haupt-, Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle, Klein- oder Einzelunternehmer – wenn Deine Büro-Adresse nicht Deiner privaten Adresse entspricht, musst Du hier die abweichende Adresse eintragen.

Liegt eine Beteiligung der
öffentlichen Hand vor?

Eine Beteiligung der öffentlichen Hand liegt vor, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, an dem Bund, Länder oder Gemeinden Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar halten oder bei dem Bund, Länder oder Gemeinden Stimmen im Verwaltungs-/Führungsorgan des Unternehmens innehaben.

Vielen Dank!
Deine Gewerbeanmeldung
wird jetzt erstellt …

Fertig!

An welche E-Mail-Adresse dürfen
wir Dir das fertig ausgefüllte
Dokument schicken?



Du erhältst eine E-Mail mit dem fertig ausgefüllten Antrag. Diesen musst Du nur noch ausdrucken, unterschreiben und an Dein örtliches Gewerbeamt senden.

Vielen Dank

Wir senden Dir jetzt die
ausgefüllte Gewerbeanmeldung
als PDF per E-Mail zu.

  • Einfach ausdrucken und ans
    Gewerbeamt schicken
  • nach dem Gewerbeamt meldet
    sich das Finanzamt bei Dir

Nach dem Gewerbeamt kommt das
Finanzamt ... bist Du bereit?

Sobald Du Dein Gewerbe
angemeldet hast, meldet sich
automatisch das Finanzamt bei Dir!


Darum ist es sehr wichtig, dass Du
berufliche & private Finanzen von
Anfang an sauber trennst und eine
ordentliche Buchhaltung vorweist.

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