Gewerbe im
Nebenerwerb




Gewerbe im Nebenerwerb
– alle Infos zu
Gewerbeanmeldung und Co.
Bei der Gewerbeanmeldung wird zwischen
Haupt- und Nebengewerbe unterschieden.
Das Gesetz und die Sozialversicherungsträger
der Krankenkassen definieren die Grenze
zwischen Haupt- und Nebengewerbe.
Da Freiberufler nicht der Gewerbeordnung
unterliegen und keine Gewerbeanmeldung
vornehmen müssen, sind sie von dieser
Unterscheidung ausgenommen.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Nebengewerbe
erfolgreich anmelden und welche
Besonderheiten es gibt.

Gewerbe im Nebenerwerb
anmelden – so geht’s
Einer der ersten Schritte in die Selbstständigkeit
ist die Gewerbeanmeldung. Im Formular
müssen Sie dann angeben, ob Sie ein Haupt-
oder Nebengewerbe anmelden wollen. Der
Unterschied zwischen beiden Arten des
Gewerbes besteht darin, ob Sie nebenberuflich
selbstständig sind oder in Vollzeit gründen.

Wie unterscheiden sich
Haupt- und Nebengewerbe?
Damit eine Tätigkeit als Gewerbe im
Nebenerwerb eingestuft werden kann, sollte
diese zeitlich und wirtschaftlich den
Haupterwerb nicht übersteigen. Maßgeblich
für die Einordnung eines Gewerbes im
Nebenerwerb sind unter anderem die
Wochenarbeitsstunden, die für das
Nebengewerbe aufgebracht werden dürfen.
Derzeit liegt die Grenze für Nebengewerbe bei
einem Arbeitsaufwand von 18 Stunden pro
Woche.
Mit der Anmeldung eines Nebengewerbes
entscheiden Sie sich nicht gleichermaßen für
eine Rechtsform. Beim Gewerbe im
Nebenerwerb ist die Gründung sowohl als
Einzelunternehmer, GbR oder auch GmbH
möglich.

Was sollte ich vor der
Anmeldung meines
Nebengewerbes beachten?
Vor der Anmeldung eines Gewerbes im
Nebenerwerb sollten Sie einige Dinge beachten.
Zum einen ist es ratsam, Ihren Arbeitgeber zu
informieren, wenn Sie ein Nebengewerbe
anmelden wollen. Zum anderen ist es
wahrscheinlich, dass durch den Nebenerwerb
die Höhe Ihrer Beiträge zur gesetzlichen
Krankenkassenversicherung steigt.
Diesbezüglich sollten Sie sich ebenfalls
erkundigen.
Auch während der Arbeitslosigkeit ist es
möglich, ein Nebengewerbe anzumelden.
Hierdurch können jedoch Probleme bei
der Beantragung des Gründungszuschusses
enstehen, sodass Sie sich vorher bei einem
Gründungscoach beraten lassen sollten.
Außerdem gibt es für Arbeitslose weitere
Vorschriften zum Arbeitsumfang und den
Zuverdienstgrenzen, mit denen sie sich
auseinandersetzen sollten.

In 5 Schritten zum Gewerbe
im Nebenerwerb
Sie haben sich für die Anmeldung eines
Gewerbes im Nebenerwerb entschieden? Dann
können Sie in nur 5 Schritten die Anmeldung
Ihres Nebengewerbes vollziehen:
-
Alle Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
bereitlegen -
Gewerbeanmeldung online durchführen
oder Nebengewerbe bei der zuständigen
Behörde anmelden -
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
beim Finanzamt ausfüllen -
Gegebenenfalls eine Beitragsbefreiung bei
der IHK oder HWK beantragen -
Nebengewerbe bei der
Berufsgenossenschaft anmelden
