Gewerbe als
Kleinunternehmer

Gewerbe anmelden als
Kleinunternehmer – erfolgreich
in die Selbstständigkeit

Eine Gewerbeanmeldung muss in der Regel
auch von Kleinunternehmern vorgenommen
werden. Dennoch gibt es bezüglich des Begriffs
häufig Missverständnisse.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um
das Thema Gewerbe und Kleinunternehmer.

Kleinunternehmer und
Kleingewerbe: Worin liegt
der Unterschied?

Die Bezeichnungen Kleinunternehmer und
Kleingewerbe werden häufig synonym für
„kleines Unternehmen“ verwendet. Rechtlich
gesehen bezeichnen die Begriffe jedoch nicht
dasselbe. Der Begriff Kleinunternehmer
kommt aus dem Umsatzsteuerrecht.

Als Kleinunternehmer gelten diejenigen,
die einen Jahresumsatz von 22.000 Euro
nicht überschreiten und deren Umsatz
im laufenden Kalenderjahr
voraussichtlich
nicht mehr als 50.000 Euro beträgt.

Kleingewerbe ist hingegen ein Begriff aus dem
Handels- und Gewerberecht. Wegen des
geringeren Geschäftsumfangs müssen
Kleingewerbetreibende die Vorschriften des
HGB nicht beachten. Kleinunternehmer, die ein
Gewerbe betreiben, sind demnach auch
Kleingewerbetreibende.

Jedoch sind Kleingewerbetreibende nur so
lange auch Kleinunternehmer, wie ihr
Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt. Auch
Freiberufler und andere Berufsgruppen gelten
als Kleinunternehmer, per Definition allerdings
nicht als Gewerbetreibende.

Was ist ein Kleinunternehmer
überhaupt?

Wer als Kleinunternehmer gilt, ist genau in
§19 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.
Ein Kleinunternehmer ist nach dieser gesetzlichen
Regelung ein Selbstständiger, der keine
Umsatzsteuer auf Rechnungen
bei umsatz-
steuerpflichtigen Leistungen ausweist, da er
beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung
angemeldet hat.

Kleinunternehmer und auch
Kleingewerbetreibende mit einem Jahresumsatz
von unter 22.000 Euro unterliegen den
Vorschriften des BGB. Die Eintragung in das
Handelsregister ist nicht notwendig. Ein
Kleingewerbe ist grundsätzlich ein Gewerbe
ohne Kaufmannseigenschaft.

Müssen Kleinunternehmer
ein Gewerbe anmelden?

Auch Kleinunternehmer sind in Deutschland
zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Sofern
die Tätigkeit dauerhaft und mit einer
Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird,
müssen sie ein Gewerbe beim Gewerbe-
oder Ordnungsamt anmelden.
Wenn Sie Ihr
Kleingewerbe nicht rechtzeitig anmelden,
kann Ihnen ein Bußgeld verhängt werden.

Hat der Kleinunternehmer-
Status Vorteile?

Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
genießen Sie einige Vorteile. Sie müssen keine
Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen

und können sich die monatlichen
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
sparen. Auch
Umsatzsteuer-Einnahmen müssen nicht an
das Finanzamt überwiesen werden.

Daher bekommen Sie allerdings auch die vorab
gezahlte Umsatzsteuer („Vorsteuer“) nicht vom
Finanzamt erstattet. Als Vorsteuer wird der
Umsatzsteueranteil bezeichnet, der beim
betrieblichen Einkauf von Waren und
Dienstleistungen bezahlt werden muss.

Zusammenfassung:
Gewerbeschein beantragen
und Gewerbeanmeldung

Wer ein Gewerbe als Kleinunternehmer
beantragen will, muss in der Regel nicht mit
einem großen Aufwand rechnen. Wir haben
die Gewerbeanmeldung für Kleinunternehmer
in 5 Schritten für Sie zusammengefasst:

  • Alle Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
    bereitlegen.
  • Gewerbeanmeldung online durchführen
    oder Gewerbe bei der zuständigen
    Behörde
    anmelden
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    beim Finanzamt ausfüllen
  • Gegebenenfalls eine Beitragsbefreiung bei
    der IHK oder HWK beantragen
  • Gewerbe bei der Berufsgenossenschaft
    anmelden

Gewerbeanmeldung
online ausfüllen

Spar Dir den Weg zum Gewerbeamt

Wann startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Am besten ist es, wenn Dein Gewerbe gleichzeitig mit dem Start Deiner Tätigkeit angemeldet wird. Hast Du bereits vorher angefangen — ohne Gewerbeanmeldung —, kann ein Verwarngeld erhoben werden.

Wie startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Nebenberuflich kann zum Beispiel zutreffen, wenn Du Dein Gewerbe in der Elternzeit gründest oder Du nur nach Feierabend und am Wochenende arbeitest.

Hauptberuflich bedeutet, dass das Einkommen aus der Tätigkeit mehr als die Hälfte Deines Gesamteinkommens ausmacht.

Hast Du Angestellte beim
Start Deines Gewerbes?

  • Wie viele Angestellte
    hast Du?

Arbeiten außer Dir noch weitere Personen in Deinem Betrieb? Dazu zählen auch Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Rechtsform hat
Dein Gewerbe?

  • Bist Du im Handelsregister eingetragen?

  • Register-Eintrag (Erklärung Daten Ihres Eintrags im
    Vereins-, Genossenschafts-,
    Stiftungs- oder
    Handelsregister
    ):

Wenn Du keine Rechtsform angemeldet hast, führst Du ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen. Dies ist der mit Abstand häufigste Fall bei Gewerbeanmeldungen.

Falls Dein Unternehmen eine andere Rechtsform hat als die oben aufgeführten, kannst Du unseren Service aktuell leider nicht nutzen. Wir arbeiten daran, ihn für weitere Gesellschaftsformen auszubauen.

Was ist der Anlass für Deine
Gewerbeanmeldung?

  • Frühere Firmenadresse (falls von der aktuellen abweichend)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Name des früheren Gewerbetreibenden

    Weitere Gesellschafter? Hier klicken für weitere Eingabefelder.


    Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

Handelt es sich bei Deiner Firma nicht um eine Neugründung, musst Du im nächsten Schritt noch Infos zum bestehenden Gewerbe, zu früheren Gewerbetreibenden oder Firmennamen eintragen.

Was beschreibt die Art Deines Betriebs am besten?

Bei Art des Betriebes ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeit gemeint.

Welche gewerbliche(n)
Tätigkeit(en) wirst Du ausführen?

Beschreibe Deine geplante Tätigkeit möglichst genau und fasse Dich nicht zu eng, um nicht etwaige künftige Ergänzungen in geringem Umfang auszuschließen; vermeide allgemeine Angaben.

Gut: „Verkauf von Speisen und Getränken“. Schlecht: „Verkauf von Schinken und Bier“.
Gut: „Großhandel mit Elektrowaren“. Schlecht: „Handel mit Waren aller Art“.

Bei mehreren Nennungen: Was ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeiten?

Brauchst Du eine Erlaubnis
für Deine Branche?

  • Bitte gib Details zu Deiner Erlaubnis an:

  • Bitte gib Details zu Deiner Handwerks-
    karte an:

Eine Erlaubnis benötigt man z.B. als Apotheker, Makler, für die Beförderung von Personen oder als Sicherheitsdienst.

Falls Du noch eine Erlaubnis benötigst, diese aber noch nicht hast, kannst Du sie nachreichen.

Fast geschafft!

Jetzt fehlen nur noch Deine
persönlichen Daten!

Name

Kontaktdaten


Das Gewerbeamt benötigt Deine privaten Daten für das Gewerberegister.

Geburtsdatum

Geburtsort und -land

Staatsangehörigkeit

Geschlecht


Alle Daten werden auch ans Finanzamt, an Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, an das Handelsregistergericht, die zuständige Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt weitergeleitet.

Um welche Art von Gewerbe
handelt es sich?

Wenn Du nur an einem Ort arbeitest oder nur ein Ladenlokal betreibst, ist „Hauptniederlassung“ die richtige Antwort.

Ist Deine Privat-Adresse auch die Adresse Deines Büros/Betriebs?

  • Kontaktdaten

    Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter

Egal ob Haupt-, Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle, Klein- oder Einzelunternehmer – wenn Deine Büro-Adresse nicht Deiner privaten Adresse entspricht, musst Du hier die abweichende Adresse eintragen.

Liegt eine Beteiligung der
öffentlichen Hand vor?

Eine Beteiligung der öffentlichen Hand liegt vor, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, an dem Bund, Länder oder Gemeinden Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar halten oder bei dem Bund, Länder oder Gemeinden Stimmen im Verwaltungs-/Führungsorgan des Unternehmens innehaben.

Vielen Dank!
Deine Gewerbeanmeldung
wird jetzt erstellt …

Fertig!

An welche E-Mail-Adresse dürfen
wir Dir das fertig ausgefüllte
Dokument schicken?



Du erhältst eine E-Mail mit dem fertig ausgefüllten Antrag. Diesen musst Du nur noch ausdrucken, unterschreiben und an Dein örtliches Gewerbeamt senden.

Vielen Dank

Wir senden Dir jetzt die
ausgefüllte Gewerbeanmeldung
als PDF per E-Mail zu.

  • Einfach ausdrucken und ans
    Gewerbeamt schicken
  • nach dem Gewerbeamt meldet
    sich das Finanzamt bei Dir

Nach dem Gewerbeamt kommt das
Finanzamt ... bist Du bereit?

Sobald Du Dein Gewerbe
angemeldet hast, meldet sich
automatisch das Finanzamt bei Dir!


Darum ist es sehr wichtig, dass Du
berufliche & private Finanzen von
Anfang an sauber trennst und eine
ordentliche Buchhaltung vorweist.

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