Gewerbe als
Kleinunternehmer




Gewerbe anmelden als
Kleinunternehmer – erfolgreich
in die Selbstständigkeit
Eine Gewerbeanmeldung muss in der Regel
auch von Kleinunternehmern vorgenommen
werden. Dennoch gibt es bezüglich des Begriffs
häufig Missverständnisse.
Wir klären die wichtigsten Fragen rund um
das Thema Gewerbe und Kleinunternehmer.

Kleinunternehmer und
Kleingewerbe: Worin liegt
der Unterschied?
Die Bezeichnungen Kleinunternehmer und
Kleingewerbe werden häufig synonym für
„kleines Unternehmen“ verwendet. Rechtlich
gesehen bezeichnen die Begriffe jedoch nicht
dasselbe. Der Begriff Kleinunternehmer
kommt aus dem Umsatzsteuerrecht.
Als Kleinunternehmer gelten diejenigen,
die einen Jahresumsatz von 22.000 Euro
nicht überschreiten und deren Umsatz
im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich
nicht mehr als 50.000 Euro beträgt.

Kleingewerbe ist hingegen ein Begriff aus dem
Handels- und Gewerberecht. Wegen des
geringeren Geschäftsumfangs müssen
Kleingewerbetreibende die Vorschriften des
HGB nicht beachten. Kleinunternehmer, die ein
Gewerbe betreiben, sind demnach auch
Kleingewerbetreibende.
Jedoch sind Kleingewerbetreibende nur so
lange auch Kleinunternehmer, wie ihr
Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt. Auch
Freiberufler und andere Berufsgruppen gelten
als Kleinunternehmer, per Definition allerdings
nicht als Gewerbetreibende.

Was ist ein Kleinunternehmer
überhaupt?
Wer als Kleinunternehmer gilt, ist genau in
§19 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.
Ein Kleinunternehmer ist nach dieser gesetzlichen
Regelung ein Selbstständiger, der keine
Umsatzsteuer auf Rechnungen bei umsatz-
steuerpflichtigen Leistungen ausweist, da er
beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung
angemeldet hat.
Kleinunternehmer und auch
Kleingewerbetreibende mit einem Jahresumsatz
von unter 22.000 Euro unterliegen den
Vorschriften des BGB. Die Eintragung in das
Handelsregister ist nicht notwendig. Ein
Kleingewerbe ist grundsätzlich ein Gewerbe
ohne Kaufmannseigenschaft.

Müssen Kleinunternehmer
ein Gewerbe anmelden?
Auch Kleinunternehmer sind in Deutschland
zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Sofern
die Tätigkeit dauerhaft und mit einer
Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird,
müssen sie ein Gewerbe beim Gewerbe-
oder Ordnungsamt anmelden. Wenn Sie Ihr
Kleingewerbe nicht rechtzeitig anmelden,
kann Ihnen ein Bußgeld verhängt werden.

Hat der Kleinunternehmer-
Status Vorteile?
Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
genießen Sie einige Vorteile. Sie müssen keine
Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
und können sich die monatlichen
Umsatzsteuer-Voranmeldungen sparen. Auch
Umsatzsteuer-Einnahmen müssen nicht an
das Finanzamt überwiesen werden.
Daher bekommen Sie allerdings auch die vorab
gezahlte Umsatzsteuer („Vorsteuer“) nicht vom
Finanzamt erstattet. Als Vorsteuer wird der
Umsatzsteueranteil bezeichnet, der beim
betrieblichen Einkauf von Waren und
Dienstleistungen bezahlt werden muss.

Zusammenfassung:
Gewerbeschein beantragen
und Gewerbeanmeldung
Wer ein Gewerbe als Kleinunternehmer
beantragen will, muss in der Regel nicht mit
einem großen Aufwand rechnen. Wir haben
die Gewerbeanmeldung für Kleinunternehmer
in 5 Schritten für Sie zusammengefasst:
-
Alle Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
bereitlegen. -
Gewerbeanmeldung online durchführen
oder Gewerbe bei der zuständigen
Behörde anmelden -
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
beim Finanzamt ausfüllen -
Gegebenenfalls eine Beitragsbefreiung bei
der IHK oder HWK beantragen -
Gewerbe bei der Berufsgenossenschaft
anmelden
