Gewerbe wo
anmelden?




Wo und wie melde ich
mein Gewerbe an?
Dieser Frage müssen sich die meisten Gründer
stellen, bevor sie mit dem operativen Geschäft
beginnen können. Auch für Klein- oder
Nebengewerbe kann eine Gewerbeanmeldung
erforderlich sein.
Hier erfahren Sie alles, was Sie für den
formalen Rahmen Ihrer Selbstständigkeit
wissen müssen.

Gewerbe anmelden –
Grundlegendes
Die rechtliche Grundlage für die
Gewerbeanmeldung bildet die sogenannte
Gewerbeordnung (GewO). In §14 GewO wurde
festgesetzt, dass jeder, der eine Tätigkeit mit
dauerhafter Absicht zur Gewinnerzielung
ausübt, ein Gewerbe anmelden muss.
Für Nebengewerbe besteht ebenfalls eine
Gewerbepflicht. Freiberufler benötigen
keinen Gewerbeschein, sie müssen lediglich
eine Anmeldung beim Finanzamt vornehmen.
Zu dieser Berufsgruppe gehören zum Beispiel
Journalisten, Buchhalter oder Architekten.

Wann genau muss ein Gewerbe
angemeldet werden?
Sie sollten Ihr Gewerbe bestenfalls schon zum
Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme angemeldet
haben, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Denn bei einer verspäteten oder unterlassenen
Gewerbeanmeldung können Bußgelder auf Sie
zukommen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer
rückwirkenden Anmeldung, welche in vielen
Fällen unproblematisch ist.

Wo melde ich
mein Gewerbe an?
Grundsätzlich müssen Sie Ihr Gewerbe beim
zuständigen Gewerbeamt anmelden. Da die
Gewerbeanmeldung in den Bundesländern
unterschiedlich geregelt ist, erfolgt diese in
vielen Städten auch beim Ordnungsamt.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Anmeldung
genauer über die zuständige Behörde zu
informieren. Vielerorts können Sie Ihre
Gewerbeanmeldung auch per Post oder
sogar online durchführen.

Welche Unterlagen benötige
ich für die Gewerbeanmeldung?
In der Regel reicht für die Gewerbeanmeldung
der Personalausweis aus. Stellen Sie vorab
sicher, ob Sie weiterführende Dokumente wie
zum Beispiel eine Gewerbeerlaubnis nach §34c
GewO benötigen.
Bei der Anmeldung von Kapitalgesellschaften
oder einer oHG müssen Sie zudem einen
Eintrag im Handelsregister nachweisen.

Wie viel kostet eine
Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung kostet zumeist
zwischen 10 und 40 Euro. Je nach Art der
Tätigkeit, müssen Sie jedoch mit zusätzlichen
Kosten rechnen.
Durch Dokumente wie ein polizeiliches
Führungszeugnis oder den
Handelsregisterauszug können Mehrkosten
bei der Gewerbeanmeldungen entstehen.

Wer kommt nach der
Gewerbeanmeldung
auf mich zu?
Nach der Gewerbeanmeldung kommt das
Finanzamt bezüglich Ihrer steuerlichen
Erfassung auf Sie zu. Hierfür müssen Sie ein
Formular mit Angaben zu Ihrer Tätigkeit, der
Gewinnermittlung, dem voraussichtlichen
Umsatz und Ihrem Betriebskapital ausfüllen.
Danach erhalten Sie eine Steuernummer für Ihr
Gewerbe.
Auch die IHK bzw. HWK meldet sich nach der
Gewerbeanmeldung bei Ihnen, da die
Mitgliedschaft für Gewerbetreibende
verpflichtend ist. Außerdem müssen Sie sich
um die gesetzliche Unfallversicherung bei der
zuständigen Berufsgenossenschaft kümmern.

Zusammenfassung: Wo und wie
melde ich mein Gewerbe an?

-
Das Gewerbe kann persönlich, schriftlich
oder online bei der zuständigen Behörde
angemeldet werden -
Gewerbeanmeldung vor Aufnahme der
Geschäftstätigkeit durchführen -
Personalausweis und ggf. weitere
Dokumente beilegen - Gebühr in Höhe von ca. 10 bis 40 Euro
-
Nach der Bearbeitungszeit wird der
Gewerbeschein als formale Berechtigung
erteilt -
Mitgliedschaft in der Industrie- und
Handelskammer -
Berufsgenossenschaft wegen
Unfallversicherung kontaktieren