Gewerbe wo
anmelden?

Wo und wie melde ich
mein Gewerbe an?

Dieser Frage müssen sich die meisten Gründer
stellen, bevor sie mit dem operativen Geschäft
beginnen können. Auch für Klein- oder
Nebengewerbe
kann eine Gewerbeanmeldung
erforderlich sein.

Hier erfahren Sie alles, was Sie für den
formalen Rahmen Ihrer Selbstständigkeit
wissen müssen.

Gewerbe anmelden –
Grundlegendes

Die rechtliche Grundlage für die
Gewerbeanmeldung bildet die sogenannte
Gewerbeordnung (GewO). In §14 GewO wurde
festgesetzt, dass jeder, der eine Tätigkeit mit
dauerhafter Absicht zur Gewinnerzielung
ausübt
, ein Gewerbe anmelden muss.

Für Nebengewerbe besteht ebenfalls eine
Gewerbepflicht. Freiberufler benötigen
keinen Gewerbeschein
, sie müssen lediglich
eine Anmeldung beim Finanzamt vornehmen.
Zu dieser Berufsgruppe gehören zum Beispiel
Journalisten, Buchhalter oder Architekten.

Wann genau muss ein Gewerbe
angemeldet werden?

Sie sollten Ihr Gewerbe bestenfalls schon zum
Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme angemeldet
haben, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Denn bei einer verspäteten oder unterlassenen
Gewerbeanmeldung
können Bußgelder auf Sie
zukommen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer
rückwirkenden Anmeldung
, welche in vielen
Fällen unproblematisch ist.

Wo melde ich
mein Gewerbe an?

Grundsätzlich müssen Sie Ihr Gewerbe beim
zuständigen Gewerbeamt anmelden. Da die
Gewerbeanmeldung in den Bundesländern
unterschiedlich geregelt ist, erfolgt diese in
vielen Städten auch beim Ordnungsamt.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Anmeldung
genauer über die zuständige Behörde zu
informieren. Vielerorts können Sie Ihre
Gewerbeanmeldung auch per Post oder
sogar online durchführen.

Welche Unterlagen benötige
ich für die Gewerbeanmeldung?

In der Regel reicht für die Gewerbeanmeldung
der Personalausweis aus. Stellen Sie vorab
sicher, ob Sie weiterführende Dokumente wie
zum Beispiel eine Gewerbeerlaubnis nach §34c
GewO
benötigen.

Bei der Anmeldung von Kapitalgesellschaften
oder einer oHG müssen Sie zudem einen
Eintrag im Handelsregister nachweisen.

Wie viel kostet eine
Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung kostet zumeist
zwischen 10 und 40 Euro. Je nach Art der
Tätigkeit
, müssen Sie jedoch mit zusätzlichen
Kosten
rechnen.

Durch Dokumente wie ein polizeiliches
Führungszeugnis
oder den
Handelsregisterauszug können Mehrkosten
bei der Gewerbeanmeldungen entstehen.

Wer kommt nach der
Gewerbeanmeldung
auf mich zu?

Nach der Gewerbeanmeldung kommt das
Finanzamt bezüglich Ihrer steuerlichen
Erfassung auf Sie zu. Hierfür müssen Sie ein
Formular mit Angaben zu Ihrer Tätigkeit, der
Gewinnermittlung, dem voraussichtlichen
Umsatz
und Ihrem Betriebskapital ausfüllen.
Danach erhalten Sie eine Steuernummer für Ihr
Gewerbe.

Auch die IHK bzw. HWK meldet sich nach der
Gewerbeanmeldung bei Ihnen, da die
Mitgliedschaft für Gewerbetreibende
verpflichtend
ist. Außerdem müssen Sie sich
um die gesetzliche Unfallversicherung bei der
zuständigen Berufsgenossenschaft kümmern.

Zusammenfassung: Wo und wie
melde ich mein Gewerbe an?

  • Das Gewerbe kann persönlich, schriftlich
    oder online bei der zuständigen Behörde
    angemeldet werden
  • Gewerbeanmeldung vor Aufnahme der
    Geschäftstätigkeit durchführen
  • Personalausweis und ggf. weitere
    Dokumente beilegen
  • Gebühr in Höhe von ca. 10 bis 40 Euro
  • Nach der Bearbeitungszeit wird der
    Gewerbeschein als formale Berechtigung
    erteilt
  • Mitgliedschaft in der Industrie- und
    Handelskammer
  • Berufsgenossenschaft wegen
    Unfallversicherung kontaktieren

Gewerbeanmeldung
online ausfüllen

Spar Dir den Weg zum Gewerbeamt

Wann startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Am besten ist es, wenn Dein Gewerbe gleichzeitig mit dem Start Deiner Tätigkeit angemeldet wird. Hast Du bereits vorher angefangen — ohne Gewerbeanmeldung —, kann ein Verwarngeld erhoben werden.

Wie startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Nebenberuflich kann zum Beispiel zutreffen, wenn Du Dein Gewerbe in der Elternzeit gründest oder Du nur nach Feierabend und am Wochenende arbeitest.

Hauptberuflich bedeutet, dass das Einkommen aus der Tätigkeit mehr als die Hälfte Deines Gesamteinkommens ausmacht.

Hast Du Angestellte beim
Start Deines Gewerbes?

  • Wie viele Angestellte
    hast Du?

Arbeiten außer Dir noch weitere Personen in Deinem Betrieb? Dazu zählen auch Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Rechtsform hat
Dein Gewerbe?

  • Bist Du im Handelsregister eingetragen?

  • Register-Eintrag (Erklärung Daten Ihres Eintrags im
    Vereins-, Genossenschafts-,
    Stiftungs- oder
    Handelsregister
    ):

Wenn Du keine Rechtsform angemeldet hast, führst Du ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen. Dies ist der mit Abstand häufigste Fall bei Gewerbeanmeldungen.

Falls Dein Unternehmen eine andere Rechtsform hat als die oben aufgeführten, kannst Du unseren Service aktuell leider nicht nutzen. Wir arbeiten daran, ihn für weitere Gesellschaftsformen auszubauen.

Was ist der Anlass für Deine
Gewerbeanmeldung?

  • Frühere Firmenadresse (falls von der aktuellen abweichend)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Name des früheren Gewerbetreibenden

    Weitere Gesellschafter? Hier klicken für weitere Eingabefelder.


    Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

Handelt es sich bei Deiner Firma nicht um eine Neugründung, musst Du im nächsten Schritt noch Infos zum bestehenden Gewerbe, zu früheren Gewerbetreibenden oder Firmennamen eintragen.

Was beschreibt die Art Deines Betriebs am besten?

Bei Art des Betriebes ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeit gemeint.

Welche gewerbliche(n)
Tätigkeit(en) wirst Du ausführen?

Beschreibe Deine geplante Tätigkeit möglichst genau und fasse Dich nicht zu eng, um nicht etwaige künftige Ergänzungen in geringem Umfang auszuschließen; vermeide allgemeine Angaben.

Gut: „Verkauf von Speisen und Getränken“. Schlecht: „Verkauf von Schinken und Bier“.
Gut: „Großhandel mit Elektrowaren“. Schlecht: „Handel mit Waren aller Art“.

Bei mehreren Nennungen: Was ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeiten?

Brauchst Du eine Erlaubnis
für Deine Branche?

  • Bitte gib Details zu Deiner Erlaubnis an:

  • Bitte gib Details zu Deiner Handwerks-
    karte an:

Eine Erlaubnis benötigt man z.B. als Apotheker, Makler, für die Beförderung von Personen oder als Sicherheitsdienst.

Falls Du noch eine Erlaubnis benötigst, diese aber noch nicht hast, kannst Du sie nachreichen.

Fast geschafft!

Jetzt fehlen nur noch Deine
persönlichen Daten!

Name

Kontaktdaten


Das Gewerbeamt benötigt Deine privaten Daten für das Gewerberegister.

Geburtsdatum

Geburtsort und -land

Staatsangehörigkeit

Geschlecht


Alle Daten werden auch ans Finanzamt, an Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, an das Handelsregistergericht, die zuständige Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt weitergeleitet.

Um welche Art von Gewerbe
handelt es sich?

Wenn Du nur an einem Ort arbeitest oder nur ein Ladenlokal betreibst, ist „Hauptniederlassung“ die richtige Antwort.

Ist Deine Privat-Adresse auch die Adresse Deines Büros/Betriebs?

  • Kontaktdaten

    Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter

Egal ob Haupt-, Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle, Klein- oder Einzelunternehmer – wenn Deine Büro-Adresse nicht Deiner privaten Adresse entspricht, musst Du hier die abweichende Adresse eintragen.

Liegt eine Beteiligung der
öffentlichen Hand vor?

Eine Beteiligung der öffentlichen Hand liegt vor, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, an dem Bund, Länder oder Gemeinden Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar halten oder bei dem Bund, Länder oder Gemeinden Stimmen im Verwaltungs-/Führungsorgan des Unternehmens innehaben.

Vielen Dank!
Deine Gewerbeanmeldung
wird jetzt erstellt …

Fertig!

An welche E-Mail-Adresse dürfen
wir Dir das fertig ausgefüllte
Dokument schicken?



Du erhältst eine E-Mail mit dem fertig ausgefüllten Antrag. Diesen musst Du nur noch ausdrucken, unterschreiben und an Dein örtliches Gewerbeamt senden.

Vielen Dank

Wir senden Dir jetzt die
ausgefüllte Gewerbeanmeldung
als PDF per E-Mail zu.

  • Einfach ausdrucken und ans
    Gewerbeamt schicken
  • nach dem Gewerbeamt meldet
    sich das Finanzamt bei Dir

Nach dem Gewerbeamt kommt das
Finanzamt ... bist Du bereit?

Sobald Du Dein Gewerbe
angemeldet hast, meldet sich
automatisch das Finanzamt bei Dir!


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berufliche & private Finanzen von
Anfang an sauber trennst und eine
ordentliche Buchhaltung vorweist.

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