Gewerbeanmeldung
Berlin

Gewerbeanmeldung in Berlin
– das müssen Sie wissen

Wer sich in der deutschen Hauptstadt
selbstständig machen will, der muss in den
meisten Fällen ein Gewerbe beim zuständigen
Gewerbe- oder Ordnungsamt anmelden.

Auch für die Anmeldung eines Kleingewerbes
oder Nebenjobs kann der Gewerbeschein
notwendig
sein.

Wir haben für Sie die wichtigsten
Informationen zur Gewerbeanmeldung
in Berlin
zusammengefasst.

Gewerbe anmelden in Berlin
– so funktioniert`s

Durch §14 der Gewerbeordnung ist
festgelegt, dass jeder mit der Absicht zur
Gewinnerzielung verpflichtet
ist, ein
Gewerbe anzumelden. Für Nebengewerbe
besteht ebenfalls eine Pflicht zur Anmeldung.
Erst danach darf die Tätigkeit offiziell
aufgenommen werden.

Berlin ist ein attraktiver Standort für die
Gründung und Anmeldung eines Gewerbes,
da die Stadt über vielfältige Förderungs-
möglichkeiten
und eine sehr gute und
international ausgerichtete Infrastruktur
verfügt.

Wo melde ich mein Gewerbe
in Berlin an?

Die Anmeldung eines Gewerbes in Berlin ist in
der Regel beim zuständigen Ordnungsamt
vorzunehmen. Das Gewerbeamt ist Teil des
Ordnungsamtes der Bundeshauptstadt.
Zuständig ist das Ordnungsamt, welches im
Bezirk Ihrer Gewerbeanschrift liegt.

Sie können die Gewerbeanmeldung in Berlin auch
bequem online durchführen. Wir haben alle
Ordnungsämter Berlins für Sie aufgelistet:

  • Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Ordnungsamt Lichtenberg
  • Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf
  • Ordnungsamt Mitte
  • Ordnungsamt Neukölln
  • Ordnungsamt Pankow
  • Ordnungsamt Reinickendorf
  • Ordnungsamt Spandau
  • Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
  • Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
  • Ordnungsamt Treptow-Köpenick

Wie kann ich mein Gewerbe
in Berlin anmelden?

Sie können die Gewerbeanmeldung in Berlin
persönlich, schriftlich
oder online vornehmen.
Die persönliche Gewerbeanmeldung erfolgt beim
zuständigen Ordnungsamt zu dessen
Öffnungszeiten. Bei der schriftlichen Anmeldung
erfolgt die Einreichung des Formulars per Post
oder Fax.

Online können Sie Ihre Gewerbeanmeldung in
Berlin unter https://www.berlin.de/ea/emeldung/
emeldung/?op=emeldung-start-meldeart

vornehmen.

Wann muss ich die
Gewerbeanmeldung
vornehmen?

Ihr Gewerbe muss in Berlin bereits zum
Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme angemeldet
sein. Bei einer verspäteten oder unterlassenen
Gewerbeanmeldung
können Bußgelder
verhängt werden.

Eine rückwirkende Anmeldung ist jedoch
oftmals auch unproblematisch möglich.

Welche Unterlagen sind für
die Gewerbeanmeldung in
Berlin nötig?

In vielen Fällen wird auch in Berlin für die
Gewerbeanmeldung nur der Personalausweis
benötigt. Prüfen Sie vorab, ob Sie eine
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO brauchen.

Je nach Branche können weiterführende
Dokumente
zur Gewerbeanmeldung
erforderlich sein. Bei der Anmeldung von
Kapitalgesellschaften oder einer oHG müssen
Sie zudem einen Handelsregistereintrag
nachweisen.

Wie hoch sind die Kosten
für eine Gewerbeanmeldung
in Berlin?

Die Gewerbeanmeldung in Berlin kostet in der
Regel
zwischen 15 und 31 Euro. Die Kosten für
die Online-Abwicklung der Gewerbeanmeldung
belaufen sich auf 15 Euro.

Die persönliche Anmeldung beim Ordnungsamt
kostet für jede natürliche Person 26 und für
juristische Personen 31 Euro.

Es können jedoch zusätzliche Kosten anfallen,
die von der Art des Gewerbes abhängig sind.

Gewerbeanmeldung
online ausfüllen

Spar Dir den Weg zum Gewerbeamt

Wann startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Am besten ist es, wenn Dein Gewerbe gleichzeitig mit dem Start Deiner Tätigkeit angemeldet wird. Hast Du bereits vorher angefangen — ohne Gewerbeanmeldung —, kann ein Verwarngeld erhoben werden.

Wie startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Nebenberuflich kann zum Beispiel zutreffen, wenn Du Dein Gewerbe in der Elternzeit gründest oder Du nur nach Feierabend und am Wochenende arbeitest.

Hauptberuflich bedeutet, dass das Einkommen aus der Tätigkeit mehr als die Hälfte Deines Gesamteinkommens ausmacht.

Hast Du Angestellte beim
Start Deines Gewerbes?

  • Wie viele Angestellte
    hast Du?

Arbeiten außer Dir noch weitere Personen in Deinem Betrieb? Dazu zählen auch Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Rechtsform hat
Dein Gewerbe?

  • Bist Du im Handelsregister eingetragen?

  • Register-Eintrag (Erklärung Daten Ihres Eintrags im
    Vereins-, Genossenschafts-,
    Stiftungs- oder
    Handelsregister
    ):

Wenn Du keine Rechtsform angemeldet hast, führst Du ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen. Dies ist der mit Abstand häufigste Fall bei Gewerbeanmeldungen.

Falls Dein Unternehmen eine andere Rechtsform hat als die oben aufgeführten, kannst Du unseren Service aktuell leider nicht nutzen. Wir arbeiten daran, ihn für weitere Gesellschaftsformen auszubauen.

Was ist der Anlass für Deine
Gewerbeanmeldung?

  • Frühere Firmenadresse (falls von der aktuellen abweichend)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Name des früheren Gewerbetreibenden

    Weitere Gesellschafter? Hier klicken für weitere Eingabefelder.


    Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

Handelt es sich bei Deiner Firma nicht um eine Neugründung, musst Du im nächsten Schritt noch Infos zum bestehenden Gewerbe, zu früheren Gewerbetreibenden oder Firmennamen eintragen.

Was beschreibt die Art Deines Betriebs am besten?

Bei Art des Betriebes ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeit gemeint.

Welche gewerbliche(n)
Tätigkeit(en) wirst Du ausführen?

Beschreibe Deine geplante Tätigkeit möglichst genau und fasse Dich nicht zu eng, um nicht etwaige künftige Ergänzungen in geringem Umfang auszuschließen; vermeide allgemeine Angaben.

Gut: „Verkauf von Speisen und Getränken“. Schlecht: „Verkauf von Schinken und Bier“.
Gut: „Großhandel mit Elektrowaren“. Schlecht: „Handel mit Waren aller Art“.

Bei mehreren Nennungen: Was ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeiten?

Brauchst Du eine Erlaubnis
für Deine Branche?

  • Bitte gib Details zu Deiner Erlaubnis an:

  • Bitte gib Details zu Deiner Handwerks-
    karte an:

Eine Erlaubnis benötigt man z.B. als Apotheker, Makler, für die Beförderung von Personen oder als Sicherheitsdienst.

Falls Du noch eine Erlaubnis benötigst, diese aber noch nicht hast, kannst Du sie nachreichen.

Fast geschafft!

Jetzt fehlen nur noch Deine
persönlichen Daten!

Name

Kontaktdaten


Das Gewerbeamt benötigt Deine privaten Daten für das Gewerberegister.

Geburtsdatum

Geburtsort und -land

Staatsangehörigkeit

Geschlecht


Alle Daten werden auch ans Finanzamt, an Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, an das Handelsregistergericht, die zuständige Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt weitergeleitet.

Um welche Art von Gewerbe
handelt es sich?

Wenn Du nur an einem Ort arbeitest oder nur ein Ladenlokal betreibst, ist „Hauptniederlassung“ die richtige Antwort.

Ist Deine Privat-Adresse auch die Adresse Deines Büros/Betriebs?

  • Kontaktdaten

    Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter

Egal ob Haupt-, Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle, Klein- oder Einzelunternehmer – wenn Deine Büro-Adresse nicht Deiner privaten Adresse entspricht, musst Du hier die abweichende Adresse eintragen.

Liegt eine Beteiligung der
öffentlichen Hand vor?

Eine Beteiligung der öffentlichen Hand liegt vor, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, an dem Bund, Länder oder Gemeinden Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar halten oder bei dem Bund, Länder oder Gemeinden Stimmen im Verwaltungs-/Führungsorgan des Unternehmens innehaben.

Vielen Dank!
Deine Gewerbeanmeldung
wird jetzt erstellt …

Fertig!

An welche E-Mail-Adresse dürfen
wir Dir das fertig ausgefüllte
Dokument schicken?



Du erhältst eine E-Mail mit dem fertig ausgefüllten Antrag. Diesen musst Du nur noch ausdrucken, unterschreiben und an Dein örtliches Gewerbeamt senden.

Vielen Dank

Wir senden Dir jetzt die
ausgefüllte Gewerbeanmeldung
als PDF per E-Mail zu.

  • Einfach ausdrucken und ans
    Gewerbeamt schicken
  • nach dem Gewerbeamt meldet
    sich das Finanzamt bei Dir

Nach dem Gewerbeamt kommt das
Finanzamt ... bist Du bereit?

Sobald Du Dein Gewerbe
angemeldet hast, meldet sich
automatisch das Finanzamt bei Dir!


Darum ist es sehr wichtig, dass Du
berufliche & private Finanzen von
Anfang an sauber trennst und eine
ordentliche Buchhaltung vorweist.

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