Gewerbeschein
Gewerbeanmeldung

Gewerbeschein oder
Gewerbeanmeldung
– gibt es einen Unterschied?

Der Begriff Gewerbeschein wird häufig
synonym mit dem der Gewerbeanmeldung
verwendet. Im Prinzip ist das auch richtig, da
der Gewerbeschein aus einer erfolgreichen
Gewerbeanmeldung resultiert
und mit ihm
lediglich das ausgefüllte, unterschriebene und
abgestempelte Formular vom Gewerbeamt
bezeichnet wird.

Gewerbeanmeldung
– wo und wie beantrage ich
den Gewerbeschein?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre
Gewerbeanmeldung beim zuständigen
Gewerbe- oder Ordnungsamt vornehmen.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der
Anmeldung genauer über die zuständige
Behörde zu informieren
, da die
Gewerbeanmeldung je nach Bundesland
anders geregelt sein kann. Oftmals können
Sie Ihren Gewerbeschein auch per Post
oder sogar online beantragen.

Welche Unterlagen benötige ich
für die Gewerbeanmeldung/den
Gewerbeschein?

Prinzipiell reicht der Personalausweis für die
Gewerbeanmeldung aus. Dennoch sollten Sie
vorab sichergehen, dass Sie keine weiteren
Nachweise wie zum Beispiel eine Gewerbe-
erlaubnis nach §34c GewO
benötigen.

Wenn Sie den Gewerbeschein für eine
Kapitalgesellschaft oder oHG beantragen,
müssen Sie zudem einen Eintrag im
Handelsregister
nachweisen.

Gewerbeschein/
Gewerbeanmeldung –
so füllen Sie das Formular aus

Besonders wichtig bei der Gewerbe-
anmeldung ist das sorgfältige Ausfüllen
des Formulars
. Das Formular für den
Gewerbeschein umfasst nur eine Seite.
Zu den Angaben gehören unter anderem
Ihre persönlichen Daten, das Datum des
Beginns der angemeldeten Tätigkeit und
die Angabe, ob die Tätigkeit im Haupt- oder
Nebengewerbe ausgeführt werden soll
.

Im Formular zur Gewerbeanmeldung
müssen außerdem Angaben zum Betrieb,
den Niederlassungen und Adressen,
zu der Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung
sowie Angaben bezüglich eines
Reisegewerbes
gemacht werden.

Wie viel kostet
der Gewerbeschein?

Normalerweise belaufen sich die Kosten des
Gewerbescheins/der Gewerbeanmeldung auf
10 bis 40 Euro. Je nach Tätigkeitsart können
jedoch zusätzliche Mehrkosten entstehen.
Hierunter fallen zum Beispiel die Kosten für
ein polizeiliches Führungszeugnis
oder den
Handelsregisterauszug.

Zusammenfassung:
Gewerbeschein beantragen
und Gewerbeanmeldung

  • Beide Begriffe können synonym verwendet
    werden.
  • Das Gewerbe kann persönlich, schriftlich
    oder online bei der zuständigen Behörde
    angemeldet werden
  • Gewerbeschein vor Aufnahme der
    Geschäftstätigkeit beantragen
  • Personalausweis und ggf. weitere
    Dokumente beilegen
  • Gebühr in Höhe von ca. 10 bis 40 Euro
    einplanen
  • Nach der Bearbeitungszeit wird der
    Gewerbeschein als formale Berechtigung
    erteilt
  • Mitgliedschaft in der Industrie-
    und Handelskammer
  • Berufsgenossenschaft wegen
    Unfallversicherung kontaktieren

Gewerbeanmeldung
online ausfüllen

Spar Dir den Weg zum Gewerbeamt

Wann startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Am besten ist es, wenn Dein Gewerbe gleichzeitig mit dem Start Deiner Tätigkeit angemeldet wird. Hast Du bereits vorher angefangen — ohne Gewerbeanmeldung —, kann ein Verwarngeld erhoben werden.

Wie startest Du mit
Deinem Gewerbe?

Nebenberuflich kann zum Beispiel zutreffen, wenn Du Dein Gewerbe in der Elternzeit gründest oder Du nur nach Feierabend und am Wochenende arbeitest.

Hauptberuflich bedeutet, dass das Einkommen aus der Tätigkeit mehr als die Hälfte Deines Gesamteinkommens ausmacht.

Hast Du Angestellte beim
Start Deines Gewerbes?

  • Wie viele Angestellte
    hast Du?

Arbeiten außer Dir noch weitere Personen in Deinem Betrieb? Dazu zählen auch Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner.

Welche Rechtsform hat
Dein Gewerbe?

  • Bist Du im Handelsregister eingetragen?

  • Register-Eintrag (Erklärung Daten Ihres Eintrags im
    Vereins-, Genossenschafts-,
    Stiftungs- oder
    Handelsregister
    ):

Wenn Du keine Rechtsform angemeldet hast, führst Du ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen. Dies ist der mit Abstand häufigste Fall bei Gewerbeanmeldungen.

Falls Dein Unternehmen eine andere Rechtsform hat als die oben aufgeführten, kannst Du unseren Service aktuell leider nicht nutzen. Wir arbeiten daran, ihn für weitere Gesellschaftsformen auszubauen.

Was ist der Anlass für Deine
Gewerbeanmeldung?

  • Frühere Firmenadresse (falls von der aktuellen abweichend)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

  • Name des früheren Gewerbetreibenden

    Weitere Gesellschafter? Hier klicken für weitere Eingabefelder.


    Früherer Firmenname / ehemalige(r) Gewerbetreibende(r)

    Angabe der bisherigen Unfallversicherung

Handelt es sich bei Deiner Firma nicht um eine Neugründung, musst Du im nächsten Schritt noch Infos zum bestehenden Gewerbe, zu früheren Gewerbetreibenden oder Firmennamen eintragen.

Was beschreibt die Art Deines Betriebs am besten?

Bei Art des Betriebes ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeit gemeint.

Welche gewerbliche(n)
Tätigkeit(en) wirst Du ausführen?

Beschreibe Deine geplante Tätigkeit möglichst genau und fasse Dich nicht zu eng, um nicht etwaige künftige Ergänzungen in geringem Umfang auszuschließen; vermeide allgemeine Angaben.

Gut: „Verkauf von Speisen und Getränken“. Schlecht: „Verkauf von Schinken und Bier“.
Gut: „Großhandel mit Elektrowaren“. Schlecht: „Handel mit Waren aller Art“.

Bei mehreren Nennungen: Was ist der Schwerpunkt Deiner Tätigkeiten?

Brauchst Du eine Erlaubnis
für Deine Branche?

  • Bitte gib Details zu Deiner Erlaubnis an:

  • Bitte gib Details zu Deiner Handwerks-
    karte an:

Eine Erlaubnis benötigt man z.B. als Apotheker, Makler, für die Beförderung von Personen oder als Sicherheitsdienst.

Falls Du noch eine Erlaubnis benötigst, diese aber noch nicht hast, kannst Du sie nachreichen.

Fast geschafft!

Jetzt fehlen nur noch Deine
persönlichen Daten!

Name

Kontaktdaten


Das Gewerbeamt benötigt Deine privaten Daten für das Gewerberegister.

Geburtsdatum

Geburtsort und -land

Staatsangehörigkeit

Geschlecht


Alle Daten werden auch ans Finanzamt, an Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, an das Handelsregistergericht, die zuständige Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt weitergeleitet.

Um welche Art von Gewerbe
handelt es sich?

Wenn Du nur an einem Ort arbeitest oder nur ein Ladenlokal betreibst, ist „Hauptniederlassung“ die richtige Antwort.

Ist Deine Privat-Adresse auch die Adresse Deines Büros/Betriebs?

  • Kontaktdaten

    Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter

Egal ob Haupt-, Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle, Klein- oder Einzelunternehmer – wenn Deine Büro-Adresse nicht Deiner privaten Adresse entspricht, musst Du hier die abweichende Adresse eintragen.

Liegt eine Beteiligung der
öffentlichen Hand vor?

Eine Beteiligung der öffentlichen Hand liegt vor, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, an dem Bund, Länder oder Gemeinden Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar halten oder bei dem Bund, Länder oder Gemeinden Stimmen im Verwaltungs-/Führungsorgan des Unternehmens innehaben.

Vielen Dank!
Deine Gewerbeanmeldung
wird jetzt erstellt …

Fertig!

An welche E-Mail-Adresse dürfen
wir Dir das fertig ausgefüllte
Dokument schicken?



Du erhältst eine E-Mail mit dem fertig ausgefüllten Antrag. Diesen musst Du nur noch ausdrucken, unterschreiben und an Dein örtliches Gewerbeamt senden.

Vielen Dank

Wir senden Dir jetzt die
ausgefüllte Gewerbeanmeldung
als PDF per E-Mail zu.

  • Einfach ausdrucken und ans
    Gewerbeamt schicken
  • nach dem Gewerbeamt meldet
    sich das Finanzamt bei Dir

Nach dem Gewerbeamt kommt das
Finanzamt ... bist Du bereit?

Sobald Du Dein Gewerbe
angemeldet hast, meldet sich
automatisch das Finanzamt bei Dir!


Darum ist es sehr wichtig, dass Du
berufliche & private Finanzen von
Anfang an sauber trennst und eine
ordentliche Buchhaltung vorweist.

Wir empfehlen Dir hierfür die
Online-Buchhaltung Lexware Office:


  • TÜV-geprüft & rechtssicher
  • 32-facher Testsieger
  • 6 Monate kostenlos für Gründer

Lexware Office Gründer-Deal:
6 Monate kostenlos
Mehr Infos zu Lexware Office

Dürfen wir Dir einen kostenlosen
Zugang
zu Lexware Office schicken?

30 Tage-Test endet automatisch.



Vielen Dank!