Gewerbeschein
Gewerbeanmeldung




Gewerbeschein oder
Gewerbeanmeldung
– gibt es einen Unterschied?
Der Begriff Gewerbeschein wird häufig
synonym mit dem der Gewerbeanmeldung
verwendet. Im Prinzip ist das auch richtig, da
der Gewerbeschein aus einer erfolgreichen
Gewerbeanmeldung resultiert und mit ihm
lediglich das ausgefüllte, unterschriebene und
abgestempelte Formular vom Gewerbeamt
bezeichnet wird.

Gewerbeanmeldung
– wo und wie beantrage ich
den Gewerbeschein?
Grundsätzlich müssen Sie Ihre
Gewerbeanmeldung beim zuständigen
Gewerbe- oder Ordnungsamt vornehmen.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der
Anmeldung genauer über die zuständige
Behörde zu informieren, da die
Gewerbeanmeldung je nach Bundesland
anders geregelt sein kann. Oftmals können
Sie Ihren Gewerbeschein auch per Post
oder sogar online beantragen.

Welche Unterlagen benötige ich
für die Gewerbeanmeldung/den
Gewerbeschein?
Prinzipiell reicht der Personalausweis für die
Gewerbeanmeldung aus. Dennoch sollten Sie
vorab sichergehen, dass Sie keine weiteren
Nachweise wie zum Beispiel eine Gewerbe-
erlaubnis nach §34c GewO benötigen.
Wenn Sie den Gewerbeschein für eine
Kapitalgesellschaft oder oHG beantragen,
müssen Sie zudem einen Eintrag im
Handelsregister nachweisen.

Gewerbeschein/
Gewerbeanmeldung –
so füllen Sie das Formular aus
Besonders wichtig bei der Gewerbe-
anmeldung ist das sorgfältige Ausfüllen
des Formulars. Das Formular für den
Gewerbeschein umfasst nur eine Seite.
Zu den Angaben gehören unter anderem
Ihre persönlichen Daten, das Datum des
Beginns der angemeldeten Tätigkeit und
die Angabe, ob die Tätigkeit im Haupt- oder
Nebengewerbe ausgeführt werden soll.
Im Formular zur Gewerbeanmeldung
müssen außerdem Angaben zum Betrieb,
den Niederlassungen und Adressen,
zu der Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung
sowie Angaben bezüglich eines
Reisegewerbes gemacht werden.

Wie viel kostet
der Gewerbeschein?
Normalerweise belaufen sich die Kosten des
Gewerbescheins/der Gewerbeanmeldung auf
10 bis 40 Euro. Je nach Tätigkeitsart können
jedoch zusätzliche Mehrkosten entstehen.
Hierunter fallen zum Beispiel die Kosten für
ein polizeiliches Führungszeugnis oder den
Handelsregisterauszug.

Zusammenfassung:
Gewerbeschein beantragen
und Gewerbeanmeldung
-
Beide Begriffe können synonym verwendet
werden. -
Das Gewerbe kann persönlich, schriftlich
oder online bei der zuständigen Behörde
angemeldet werden -
Gewerbeschein vor Aufnahme der
Geschäftstätigkeit beantragen -
Personalausweis und ggf. weitere
Dokumente beilegen -
Gebühr in Höhe von ca. 10 bis 40 Euro
einplanen -
Nach der Bearbeitungszeit wird der
Gewerbeschein als formale Berechtigung
erteilt -
Mitgliedschaft in der Industrie-
und Handelskammer -
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